Datenschutz · Stand: Oktober 2026

Ist die Nutzung von KI in der Arztpraxis mit dem Datenschutz (DSGVO) vereinbar?

Ja – wenn vier Bedingungen erfüllt sind: ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Verarbeitung auf Servern in der EU, eine Verpflichtung des Anbieters zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB und ein aktuelles C5-Testat für den Cloud-Einsatz. Seit August 2026 muss sich die KI außerdem als KI zu erkennen geben.

Mediform erfüllt diese Bedingungen: Die Daten werden in der EU/Deutschland verarbeitet, das Unternehmen ist BSI-C5-testiert, und der Auftragsverarbeitungsvertrag liegt ab Vertragsstart vor.

Welche Regeln gelten für KI am Praxistelefon?

Ein KI-Telefonassistent verarbeitet Gesundheitsdaten – schon der Satz „Ich brauche ein Folgerezept für mein Blutdruckmittel" ist einer. Damit greifen vier Regelwerke:

Regelwerk

Was es verlangt

Gilt seit

DSGVO (Art. 9, 28, 32)

Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Wer sie im Auftrag verarbeitet, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag und muss Sicherheit nach dem Stand der Technik nachweisen.

25.05.2018

§ 203 StGB

Ärztliche Schweigepflicht. Dienstleister dürfen nur einbezogen werden, wenn die Praxis sie zur Geheimhaltung verpflichtet.

—

§ 393 SGB V

Gesundheitsdaten dürfen nur in der Cloud verarbeitet werden, wenn das in Deutschland oder der EU geschieht, der Anbieter eine Niederlassung in Deutschland hat und ein aktuelles C5-Testat vorliegt. Seit 01.07.2025 muss es ein Testat Typ 2 sein.

2024; Typ 2 seit 01.07.2025

KI-Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50

Wer mit einem KI-System spricht, muss darüber informiert werden – spätestens zu Beginn des Gesprächs.

02.08.2026

Quellen: § 393 SGB V · Art. 50 KI-Verordnung (EU) 2024/1689

Checkliste: Daran erkennen Sie einen datenschutzkonformen KI-Telefonassistenten

Kriterium

Grundlage

Woran erkennbar

Bei Mediform

Auftragsverarbeitungsvertrag

Art. 28 DSGVO

Vertrag mit Liste der Unterauftragsverarbeiter

ab Vertragsstart, mit Subprozessorenliste

Serverstandort und Niederlassung

§ 393 Abs. 2 SGB V

konkrete Angabe des Rechenzentrums, Firmensitz in Deutschland

Frankfurt am Main; Sitz Karlsruhe

Aktuelles C5-Testat

§ 393 Abs. 3–4 SGB V

Testat des Anbieters selbst, nicht nur des Rechenzentrums; Typ 2

BSI-C5-Testat [Typ eintragen]

Verpflichtung zur Verschwiegenheit

§ 203 Abs. 3–4 StGB

Klausel im AVV oder Vertrag

[bestätigen: im AVV enthalten]

Verschlüsselung und Anonymisierung

Art. 32 DSGVO

technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)

verschlüsselt bei Speicherung und Übertragung; Anonymisierung während der KI-Verarbeitung

KI gibt sich zu erkennen

Art. 50 KI-Verordnung

Begrüßung im Testanruf

[bestätigen: Standardbegrüßung als KI]

Rechte der Patienten

Art. 15–17 DSGVO

Prozess für Auskunft, Berichtigung, Löschung

auf Anfrage der Praxis jederzeit

Welche Anbieter welche Nachweise vorlegen, zeigt die Übersicht: Alle Anbieter im Detailvergleich.

Was ist ein C5-Testat – und warum reicht ein ISO-Zertifikat des Rechenzentrums nicht?

C5 steht für „Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue" des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer prüft, ob ein Cloud-Anbieter die Kriterien erfüllt. Ein Testat Typ 1 bestätigt, dass die Maßnahmen zu einem Stichtag richtig angelegt sind; ein Testat Typ 2 bestätigt, dass sie über einen Zeitraum wirksam waren.

Entscheidend ist, wer testiert ist. Ein ISO-27001-Zertifikat des Rechenzentrums sagt nur etwas über Gebäude, Strom und Server aus – nicht über die Software, die dort die Patientengespräche verarbeitet. Für § 393 SGB V braucht der Anbieter der Anwendung ein eigenes Testat. Bei Mediform ist das Unternehmen selbst testiert: C5-Testat des BSI.

Von den sieben Anbietern im Marktüberblick weisen drei ein C5-Testat aus: Mediform, Doctolib und DocMedico. Andere nennen ISO-zertifizierte Rechenzentren.

Wo werden die Daten gespeichert – reicht ein Server in der EU?

Rechtlich ja: § 393 SGB V erlaubt die Verarbeitung in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, verlangt aber eine Niederlassung des Anbieters in Deutschland.

Bei Mediform werden Patientendaten in Deutschland/ der EU verarbeitet und in zertifizierten Rechenzentren gespeichert. Das gilt für den KI-Telefonassistenten für die Arztpraxis ebenso wie für die Online-Rezeption für die Arztpraxis.

Muss sich der KI-Telefonassistent als KI zu erkennen geben?

Ja. Seit dem 2. August 2026 verlangt Art. 50 der KI-Verordnung, dass Menschen informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren – klar und spätestens zu Beginn des Gesprächs. In der Praxis heißt das: Der Assistent stellt sich gleich in der Begrüßung als KI vor, etwa „Ich bin Tom, der KI-Telefonassistent der Praxis". Das schafft zugleich Akzeptanz: Patientinnen und Patienten wissen, mit wem sie sprechen, und können jederzeit an das Team übergeben werden.

Wer hat Zugriff auf die Gespräche?

Nur autorisierte Personen in der Praxis – und der Anbieter ausschließlich im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags, soweit es technisch notwendig ist. Die Praxis vergibt Benutzerrechte selbst und sollte sie regelmäßig prüfen; empfohlen ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Zugänge. Wie das konkret eingerichtet wird, beschreibt die Leitlinie zum sicheren Umgang mit den Mediform-Diensten.

Häufige Fragen

Ist ein KI-Telefonassistent mit der ärztlichen Schweigepflicht vereinbar?

Ja, wenn der Anbieter als Auftragsverarbeiter eingebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (§ 203 Abs. 4 StGB) und die Daten technisch geschützt sind. Mediform stellt dafür einen Auftragsverarbeitungsvertrag bereit und verarbeitet Patientengespräche verschlüsselt.

Gelten dieselben Regeln für einen KI-Anrufbeantworter?

Ja. Sobald Gesundheitsdaten in einer Cloud verarbeitet werden – auch als transkribierte Sprachnachricht –, gelten DSGVO, § 203 StGB und § 393 SGB V. Den funktionalen Unterschied erklärt die Seite zum KI-Anrufbeantworter für die Arztpraxis.

Was ändert sich 2027 beim C5-Testat?

Das BSI hat im April 2026 den neuen Kriterienkatalog C5:2026 veröffentlicht. Für Testate nach § 393 SGB V wird er ab Juni 2027 verpflichtend. Bestehende Testate bleiben bis dahin gültig.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Unterlagen vor der Entscheidung prüfen

Fordern Sie Auftragsverarbeitungsvertrag, TOM und C5-Testat an, bevor Sie sich festlegen – oder hören Sie im Testanruf selbst, wie sich der Assistent vorstellt.

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